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 Betreff des Beitrags: Die Wiederholbarkeit von Studienleistungen
BeitragVerfasst: Sa 25. Jul 2009, 23:15 
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Registriert: Sa 25. Jul 2009, 23:02
Beiträge: 12
Studienbeginn: SS 09
Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Chemie
§ 11 Studien- und Prüfungsleistungen
(5) Die Wiederholbarkeit von nicht bestandenen Studienleistungen wird lediglich durch
Limitationen gemäß § 8 Abs.6 eingeschränkt.

Info-Broschüre zu den Studiengängen der Chemie
Nicht-prüfungsrelevante Leistungsnachweise dürfen beliebig oft wiederholt werden.

Wo ist der Fehler?????????


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 Betreff des Beitrags: Re: Die Wiederholbarkeit von Studienleistungen
BeitragVerfasst: Sa 25. Jul 2009, 23:19 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 14:32
Beiträge: 12
Wohnort: Issebosch
kein Fehler!

Du darfst Studienleistungen so oft wiederholen wie du willst ^^ Musst aber irgendwie 2 Jahre nach Anmeldung bestanden haben (da bin ich mir aber nicht sicher)


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 Betreff des Beitrags: Re: Die Wiederholbarkeit von Studienleistungen
BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 09:45 
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Administrator
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Registriert: Do 4. Jun 2009, 12:04
Beiträge: 43
Wohnort: Nidderau
Studienbeginn: WS 07/08
Also generell kannst Du die Studienleistungen beliebig oft wiederholen.

Die Limitierung lässt lediglich dem Dozenten und dem Dekanat die Möglichkeit offen,
bei Überbelegung Regulierungsmaßnahmen durchzuführen.

Das heißt im Klartext so viel wie: Wenn der Kurs völligst überbelegt ist, bestünde die Möglichkeit ein Auswahlverfahren einzuleiten:
Zitat:
Die Auswahl erfolgt nach der Notwendigkeit
des Besuchs der Lehrveranstaltung im Hinblick auf den Studienfortschritt §8 Abs.6


Ein Beispiel: Sudent X (Semester 8) schreibt zum 5ten mal eine Studienleistung die eigentlich für das Semester 2 vorgesehen ist.
Bei Überbelegung würden vorrangig 2 Semester teilnehmen.
Jedoch ist es mir bisher nicht bekannt, dass sowas bisher eingetroffen ist.
Bisher gab's immer andere Lösungen.

_________________
Ist doch alles irgendwie ein Eigenwertproblem...


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