Also generell kannst Du die Studienleistungen beliebig oft wiederholen.
Die Limitierung lässt lediglich dem Dozenten und dem Dekanat die Möglichkeit offen,
bei Überbelegung Regulierungsmaßnahmen durchzuführen.
Das heißt im Klartext so viel wie: Wenn der Kurs völligst überbelegt ist, bestünde die Möglichkeit ein Auswahlverfahren einzuleiten:
Zitat:
Die Auswahl erfolgt nach der Notwendigkeit
des Besuchs der Lehrveranstaltung im Hinblick auf den Studienfortschritt §8 Abs.6
Ein Beispiel: Sudent X (Semester 8) schreibt zum 5ten mal eine Studienleistung die eigentlich für das Semester 2 vorgesehen ist.
Bei Überbelegung würden vorrangig 2 Semester teilnehmen.
Jedoch ist es mir bisher nicht bekannt, dass sowas bisher eingetroffen ist.
Bisher gab's immer andere Lösungen.